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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Motorradvermietung von
Fa. Dirk Remmel – nachstehend Vermieter genannt.
1. Zahlung - Kaution – Stornierung
Die Kaution pro Motorrad entspricht dem gewählten Vollkasko-Selbstbehalt-Anteil und wird vom Kunden in Bar oder per Kreditkarte
hinterlegt. Bei Buchung sind 25% des Mietpreises als Anzahlung, bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Anzahlungsrechnung zu entrichten. Kann der Termin kundenseitig nicht wahrgenommen werden, verfällt die komplette
Anzahlung, wenn der Kunde uns nicht mind. 72 Stunden vor Mietbeginn darüber informiert. Bei Abschluss der Schön-Wetter-Garantie wird die komplette Anzahlung, abzgl. der Kosten für die Schön-Wetter-Garantie auch bei
kurzfristiger Stornierung am Tag des Mietbeginns zurück erstattet. Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Motorrad entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Die
Zahlung bzw. Restzahlung (bei Reservierung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Kaution und Mietpreis sind getrennt zu bezahlen. Mietverlängerungen erfolgen nur gegen weitere Vorauszahlung und
nur unter der Voraussetzung, dass das gewünschte Motorrad auch verfügbar ist. Es besteht nach Mietablauf keinerlei Anspruch auf ein Fahrzeug. Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel
in Form von EC/Maestro-Karten und Kreditkarten des Typs American Express, VISA und Euro-/MasterCard akzeptiert.
2. Pflichten des Vermieters
a) Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Motorrad nebst Zubehör zum Gebrauch. Die
vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Schmiermittel, Verschleißteile, die Fahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Miettarife schließen nicht ein:
Kraftstoff und Versicherung persönlicher Gegenstände. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer ab der Übernahme des Motorrades durch den Mieter.
b) Für das angemietete Motorrad besteht eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Personenschäden pauschal bis 100 Mio. € / pro
Person bis 8 Mio. €). Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, und Wildschäden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 300,-.
3. Pflichten des Mieters
Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Pass mit Meldebestätigung und eine für das angemietete Motorrad entsprechende
gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn, so sind wir berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.
Für Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind (Wildschäden, Diebstahl, und Brand), haftet der Mieter max. in der Höhe
der Selbstbeteiligung (€ 300,-). Im Schadensfall ist die Polizei unverzüglich einzuschalten (auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter) und beim Vermieter ein Schadensprotokoll aufzusetzen.
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden bis max. 600,-- € (bei gebuchter Reduzierung des Anteils 250,-- €). Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit sowie
Überlassung des Mietmotorrades an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe.
Schäden (Unfälle) müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden.
4. Übergabe und Rücknahme des Motorrads
Zum Führen des Motorrads ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer berechtigt. Für jeden weiteren Fahrer wird der jeweilige
Ausweis und der Führerschein gesondert benötigt. Das Motorrad wird voll getankt übergeben und muss voll getankt zurückgegeben werden. Ist eine Nachtankung durch den Vermieter gewünscht bzw. erforderlich, wird zu den
Treibstoffkosten noch eine Servicepauschale von € 15,- erhoben. Die Rücknahme des Motorrads erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz des BMW Motorradzentrums Frankfurter Ring
29, 80807 München innerhalb der ausgehangenen Geschäftszeiten. Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend
der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution
verrechnet.
Wird das Motorrad vor den Geschäftsräumen außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt und ein Schaden am Motorrad entstehen, so haftet der
Mieter dafür in Höhe der Selbstbeteiligung. Der Vermieter ist verpflichtet das Motorrad mit verriegeltem Lenkschloss abzustellen.
5. Nutzung des Motorrads
Die Nutzung der angemieteten Motorrads ist auf den Bereich der öffentlichen Straßen beschränkt. Jegliche Nutzung des Motorrads in nicht
öffentlichen Bereichen, sowie die Nutzung des Motorrads zu Wettbewerbszwecken ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang.
Auslandsfahrten: Das Motorrad darf nur in Deutschland oder dem europäischen Ausland genutzt werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
6. Reparaturen
Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Motorrads dürfen vom Mieter bis 500,--€ durch eine BMW Motorrad
Vertragswerkstätte in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:
Fa. Dirk Remmel, Waldstrasse 22, DE-85250 Altomünster, Ustidnr: DE813701207 (Netto-Rechnung im EU-Ausland) ausgestellt sein muss, zurück erstattet.
7. Verhalten bei Unfall:
Der Unfall ist in jedem Fall polizeilich festzuhalten, sowie der mitgelieferte Unfallbericht von allen Unfallparteien auszufüllen. Die
Mieter verpflichten sich keine Schuldanerkenntnis abzugeben.
Der Vermieter ist so schnell wie möglich telefonisch zu verständigen. (Notfallnummer siehe Aufkleber unter der Sitzbank)
Bei Schadenseintritt ohne mögliche Weiterfahrt ist der Mieter verpflichtet die Kosten für den Rücktransport zu übernehmen, es sei denn er
hat die angebotene Reifen-und Rückholversicherung separat abgeschlossen.
Sollte einer der vorstehenden Vertragsbedingungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bedingungen bestehen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters. Stand: 08.02.2010
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